Dieser Blogpost erschien ursprünglich am 04.01.2017 auf nooborn.wordpress.com.
Da ich den alten Blog stillgelegt habe, findet sich der Text nun hier.
In § 1631 (2) BGB steht „Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“.
Was also tun, wenn die kleinen Tyrannen mal wieder versuchen uns Eltern zu drangsalieren, ihren Dickkopf durchzusetzen und sich weigern vernünftige, logisch denkende und empathisch handelnde Wesen zu sein?
Verständnishinweis: Der folgende Beitrag ist mit reichlich Ironie versehen.